Polizeistiftung e. V. des Landes Sachsen-Anhalt
Was ist die Polizeistiftung?
Die Polizeistiftung ist ein gemeinnütziger Verein, der 1994 gegründet wurde, um Bedienstete der Landespolizei Sachsen-Anhalt beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu unterstützen.
Wen und wann unterstützt die Polizeistiftung?
Unterstützung können alle Bediensteten – nicht nur Polizeivollzugsbeamte – und deren Angehörige erhalten.
Die Polizeistiftung unterstützt Bedienstete, die infolge ihrer Dienstausübung gesundheitliche oder materielle Schäden erlitten haben und dadurch in eine unverschuldete Notlage geraten sind.
Darüber hinaus können auch bedürftige Hinterbliebene derjenigen Bediensteten Unterstützung erhalten, die bei der Ausübung des Dienstes getötet wurden oder infolge einer bei Ausübung des Dienstes erlittenen Verletzung gestorben sind.
Im Ausnahmefall kann zur Linderung eines besonderen Härtefalles auch eine Unterstützung gewährt werden, wenn eine unverschuldete Notlage bei aktiven Bediensteten eingetreten ist, ohne dass ein dienstlicher Bezug vorliegt.
Wie unterstützt die Polizeistiftung?
Die Polizeistiftung kann betroffene Bedienstete mit Sach- oder Geldleistungen unterstützen. Art und Höhe der Hilfen richten sich insbesondere nach dem Grad der Bedürftigkeit im Einzelfall und der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Polizeistiftung besteht nicht.
Wie gelangt man an die Unterstützung der Polizeistiftung?
Der Wunsch auf Unterstützung ist der Polizeistiftung mit einem formlosen Antrag mitzuteilen. Neben dem betroffenen Bediensteten oder seinen Angehörigen können auch Kollegen Hinweise zu Notlagen geben, denn nicht jeder Betroffene findet die Kraft und den Mut, auf seine Lage aufmerksam zu machen. Die Informationen sowie die Abwicklung der Unterstützung werden diskret behandelt.
Die Polizeistiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Hilfe schnell und unmittelbar den betroffenen Polizeibediensteten nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles zu gewähren.
Wie kann man die Arbeit der Polizeistiftung unterstützen?
Eine erfolgreiche Arbeit der Polizeistiftung hängt wesentlich von den ihr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln ab. Um die in eine Notlage geratenen Bediensteten oder deren Angehörige unterstützen zu können, ist die Polizeistiftung dankbar für Spenden an folgende Bankverbindung:
Sparkasse MagdeBurg
IBAN: DE69 8105 3272 0641 0243 55
BIC: NOLADE21MDG
Alle Mitglieder der Polizeistiftung arbeiten ehrenamtlich, sodass die Spenden zu 100 Prozent den in Not geratenen Bediensteten und deren Angehörigen zu Gute kommen.
Die Ausstellung einer Spendenquittung ist möglich.





